Was alles darunter fällt findet man unter dem Titel:
Überwachung des Barmittelverkehrs an den Außengrenzen der Europäischen Union
Bargeld in größeren Mengen, Reiseschecks oder Aktien - was nun? Haben Sie mindestens 10.000 Euro Barmittel dabei, besteht beim Übertritt der Außengrenzen der Europäischen Union eine Anmeldepflicht.
Reisende, die aus der Europäischen Union in ein Drittland ausreisen oder aus einem Drittland in die Europäische Union einreisen sind seit dem 15. Juni 2007 verpflichtet, mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr anzumelden. Geldscheine
soweit die Summe des Wertes aller mitgeführten Barmittel den Schwellenwert von 10.000 Euro erreicht oder überschreitet. *
Sind für die Ermittlung des Gesamtwertes der Barmittel ausländische Währungen in Euro umzurechnen, ist der Geldkurs (Ankauf vom Bankkunden) am Tag der Ein-/Ausreise zugrunde zu legen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Barmittel bei der Ein- oder Ausreise schriftlich bei der für den Grenzübertritt zuständigen deutschen Zollstelle anzumelden. Die Zollstellen halten dazu den Vordruck "Anmeldung von Barmitteln" bereit.
* auch was sich in den Geldbörsen befindet, zählt dazu- auch Goldringe, -ketten oder “Brillis” oder eine echte ROLEX !!!-
und nicht vergessen, die Schweiz, FL und Kleinwalsertal mit den Zufahrtsstrassen werden kontrolliert !!!