Die Geschichte zeigt, dass Regierungen und Machthaber immer bis zuletzt versuchen, das System noch zu halten. Da die Regierung dringend Geld braucht, darf man zu Recht fragen, zu welchem Zweck der Zensus 2011 mit solcher Eile im Mai durchgezogen werden muss.
Ginge es nur um die Eigentumsverhältnisse von Immobilien, wären die Daten der Grundbuchämter ausreichend. Die erfragten Daten beziehen sich aber auf die Wertigkeit der Immobilie wie zum Beispiel der Heizungstyp, welche Badausstattung, wie viele Bäder, Anzahl und Größe der Räume und deren Ausstattung sind !!!
Anmerk.: schummeln erlaubt ? Ein./Umbau erst nach Erhebung !? Do it Youself- Ver- fahren ohne Firmenauftrag !???
Plötzlich ist der so genannte Verkehrswert (lag ja immer erheblich unter Immo-Wert ) nicht mehr gefragt !!! Jetzt soll der reale Wert ( “Luxus-Ausstattung” ) benannt werden, zur Bemessung von staatlicher Seite !!! Wer da Böses denkt ? Liegt wohl richtig !
Es soll ein zentrales Register aller Wohngebäude und Wohnungen in Deutschland geschaffen und deren Wert erfasst werden. Kritiker sehen daher im Zensus 2011 einen ersten Schritt zur Zwangshypothek.
Wegbereitung Zensus 2011 zur Zwangshypothek ???
Haben Sie Ihre Immobilie schon abgezahlt oder sind noch dabei ?
Happy Zensus .... oder Gratulation zur "neuen Hypothek" - ggf. 20% - nach staatlicher Zwangsverordnung !!!
Eine Zwangshypothek ist rechtlich zulässig
Die rechtliche Zulässigkeit gem. Art.14 GG ergibt sich sogar daraus.
Im Artikel 14 Grundgesetz steht: „Eigentum verpflichtet“.
Jeder kennt dies - aber jetzt der Hammer", was nun nicht jeder kennt oder auch vergessen hat oder NIE damit gerechnet hat- der Passus ...
- eine "Enteignung oder Belastung des Eigentums muss
- nur dem „Wohle der Allgemeinheit“ dienen,
- was dann der Staat festlegen kann und wird ! *
- * wohlgemerkt von den gewählten Volksvertretern ....
Dabei wird eine Grundschuld zugunsten des Staates in die Grundbücher eingetragen, die den Hausbesitzer zwingt, diese Schuld abzubezahlen.
Eine solche Maßnahme ist in Deutschland bereits 1923 und 1948 durchgeführt worden.
Nach Einschätzung der Immobilienwirtschaft stellt das Immobilienvermögen der Deutschen einen Wert von 9 Billionen Euro dar.
Würde somit auf jede Immobilie eine Zwangshypothek von 20% des Wertes eingetragen, wären Deutschlands Staatsschulden im Prinzip bezahlt.
* soweit zur Alters-/Familienvorsorge sich eine Immobilie anzuschaffen - .... vmtl. sicher ist nur unbebautes - oder Ackerland ...
Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus 2011 wurde vom Bundesver- fassungsgericht zur Entscheidung nicht angenommen.
Hier eine Mutmaßung
vom Bankingportal24 - worauf es hinauslaufen könnte.
Weitere Informationen zum “Lastenausgleich” finden Sie auf Wikipedia
Was können /müssen Sie tun?
- Wenn der Fragebogen in Ihrem Briefkasten liegt, sind Sie zur Auskunft verpflichtet
- Geben Sie nicht richtig, vollständig oder rechtzeitig Auskunft, kann eine Geldbuße von 5.000 Euro gegen Sie verhängt werden.
- Sie haben zwar das Recht auf Widerspruch, es besteht allerdings keine Hoffnung, dass Sie damit Erfolg haben. Außerdem hat der Widerspruch nicht in allen Bundesländern eine aufschiebende Wirkung.
- Wenn Sie zu den „Stichproben“ gehören, bei denen ein
- Erhebungsbeauftragter an der Haustür klingelt, gibt es allerdings ein paar Fragen, die Sie beantworten müssen:
- Ihren Namen, Ihre Geburtsdaten, Ihr Geschlecht, · Anzahl der Personen im Haushalt, ggf. Anschrift und · Lage Ihrer Wohnung im Gebäude.
- Weitere Fragen müssen Sie mündlich nicht beantworten.
- Der Erhebungsbeauftragte hat kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten.
- Das ist geregelt im §11 VI, X ZensusG 2011:
- Der entsprechende Gesetzestext des Bundesjustizministeriums finden Sie hier im Internet und weitere Informationen dazu hier
- Noch ein Tipp bevor Sie Fragen beantworten:
- Lassen Sie sich einen Ausweis zeigen !!!
- Es besteht die Möglichkeit, dass Einbrecher unter dem Vorwand der Datener- hebung Ihre Wohnung ausspionieren wollen ! s.o.
- keine Zutritts-Berechtigung !
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